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Praxisausfallversicherung

Eine Praxisversicherung hat jeder niedergelassene Arzt, sprich Hausarzt, Psychologe oder Zahnarzt. In abgewandelter Namensgebung, nämlich als Kanzleiversicherung verfügen Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, sowie Apotheker oder Sachverständige. Aufgrund deren Berufsstandes ist der Versicherungsschutz jedoch der selbe. Unter Praxisversicherung versteht man dabei vielmehr aber einen Oberbegriff, denn diese Personengruppen schließen in der Regel mehrere Versicherungen für ihre Praxis und ihre Kanzlei ab. Die klassische Praxisversicherung ist dabei dafür da, um das Inventar einer Praxis zu versichern. Die Höhe der Versicherung liegt dabei je nach dem um was für einen Arzt es sich handelt, unterschiedlich hoch. Insbesondere hängt die Versicherungssumme davon ab, welche Fachrichtung der Arzt sich verschrieben, denn beispielsweise ist die Praxisausrüstung eines Radiologen, oder eines anderen Facharztes höher als die eines Hausarztes. Bei einem Radiologen beispielsweise kann sich der Versicherungswert schon im mehrere Hunderttausend Euro Bereich, oder gar im Millionenbereich bewegen. In eine Praxisversicherung kann man auch eine Art Betriebsunterbrechungsversicherung integrieren, und zwar in Form der so genannten Praxisausfallversicherung, wobei diese Versicherung auch separat zu versichern ist. Integriert in diese Praxisausfallversicherung ist dabei in der Regel meist eine Praxistagegeldversicherung. Eine Praxisausfallversicherung übernimmt dabei die Kosten wenn der Praxisbetrieb durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne des Arztes nicht weitergeführt werden kann, sprich der Arzt nicht arbeiten kann. Eine Praxisausfallversicherung deckt aber auch die Kosten, die durch anderweitige Unterbrechung Ihres Praxisbetriebes entstehen, wie zum Beispiel durch Schäden, oder Zerstörung der Betriebseinrichtung durch Sturm, Hagel, Leitungswasser, Feuer und Einbruchdiebstahl, bzw. Raub. Im Versicherungsfall ersetzt die Praxisausfallversicherung dabei die laufenden Betriebsaufwendungen, wie Personalkosten, oder Mieten, laufende Gehälter, sowie Steuern, bis hin zu Kosten für eine Vertretung des Arztes von bis zu einem Jahr.

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